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Rechtsmissbräuchliche Markenhinterlegung mit Nichtigkeitsfolge (Piratenmarke)

08. März 2024

Rechtsmissbräuchliche Markenhinterlegung mit Nichtigkeitsfolge (Piratenmarke)

Erfreulicher Erfolg vor dem Handelsgericht St. Gallen (HG.2021.33-HGK) und dem Bundesgericht (BGer 4A_602/2023). Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz, wonach die streitige Marke durch die Beklagte / Beschwerdeführerin missbräuchlich hinterlegt wurde, nämlich ohne Gebrauchsabsicht, sondern mit dem Ziel von der Klägerin bzw. Beschwerdegegnerin finanzielle Vorteile zu erlangen. Die Prozesse wurden seitens von BGPartner von Michael Bader (Senior Partner) und Victoria Marty (Senior Associate) geführt.

Im Wesentlichen lag folgender Sachverhalt vor:

Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entwickelte unsere Mandantin, die Damascena AG mit Sitz in Pfäffikon ZH (nachfolgend Beschwerdegegnerin), einen Maskenspray zur Parfumierung von Schutzmasken. Für diesen Maskenspray wurde die streitbetroffene Marke entwickelt.

Nicht bestritten war, dass die Beschwerdegegnerin und die Beschwerdeführerin freundschaftliche Beziehungen pflegten. Ebenfalls unbestritten war, dass – jedoch nicht in welcher Art und Weise – beide Parteien im Projekt betreffend den Maskenspray involviert waren. Die Beschwerdeführerin behauptete, dass sie und die Beschwerdegegnerin eine einfache Gesellschaft gebildet hätten mit dem Ziel den Maskenspray ertragsbringend unter der streitbetroffenen Marke zu vermarkten. Die Beschwerdeführerin sei namentlich für die Sicherung der streitbetroffenen Marke verantwortlich gewesen, weswegen sie die Marke in ihrem Namen im Schweizerischen Markenregister anmeldete bzw. eintragen liess. Die Markenhinterlegung in ihrem Namen sei daher im Sinne einer gemeinsamen Zweckverfolgung erfolgt und eine Gebrauchsabsicht sei damit vorhanden gewesen. Nach erfolgter Anmeldung der Marke hat die Beschwerdeführerin von der Beschwerdegegnerin sukzessiv erhöhte Geldbeträge für die Übertragung der Arbeitsergebnisse mit der Marke verlangt. Sie behauptete, es würde sich hierbei um Angebote zwecks Auflösung der einfachen Gesellschaft handeln. Die Beschwerdegegnerin hingegen ging davon aus, dass ein reines Gefälligkeitsverhältnis bestanden habe.

Das Handelsgericht setzte sich vertieft mit den Anforderungen an die Gründung einer einfachen Gesellschaft und der Abgrenzung zu einem Gefälligkeitsverhältnis auseinander und erwog, dass die Beschwerdeführerin nicht rechtsgenüglich darlegen konnte, inwiefern ein Rechtsbindungswille vorlag. Des Weiteren konnte die Beschwerdeführerin nicht darlegen, inwiefern sie ein Interesse an der Marke hat bzw. die Marke selber hätte gebrauchen wollen. Angesichts der festgestellten Indizien entschied das Handelsgericht, dass die Markeneintragung nicht zum Zwecke des Gebrauchs hinterlegt worden ist, sondern in der Absicht, von der Beschwerdegegnerin finanzielle Vorteile zu erlangen, weshalb die Marke nach Art. 52 MSchG als nichtig erklärt wurde. Das Bundesgericht bestätigte die Nichtigkeit der Marke aufgrund fehlender Gebrauchsabsicht und wies die Beschwerde der Beschwerdeführerin ab.


Parallelen zwischen dem Extremsport und Verhandlungen

31. Januar 2024

Mit der atemberaubenden Leistung des Kiwi Fondue Teams im Juli 2023 wurde internationale Sportgeschichte geschrieben. Das Kiwi Fondue Team brach den Weltrekord beim Pazifikrennen World's Toughest Row.

Dr. Alain P. Röthlisberger und der Navigator Alexander Gammeter analysierten gemeinsam im zweiten Interview das Rennen und verglichen, welche Parallelen zwischen anspruchsvollen Verhandlungen und dem Extremsport bestehen.

Was den Erfolg des Kiwi Fondue Teams ansonsten ausmacht, erfahren Sie im ausführlichen Interview auf YouTube. 

Interessiert Sie das Thema verhandeln? Dann sind Sie hier richtig. 


Vis Moot Court Trial Round 2024

11. Januar 2024

Der Countdown läuft. Auch dieses Jahr sind wir stolze Gastgeber einer Vis Moot Court Trial Round inkl. Negotiation Add-on. Am 13. Februar 2024 haben wir das Privileg die Teams folgender Universitäten zu begrüssen: Bern, Zürich, Lausanne und Genf. 

Verhandlungskompetenz ist ein fester Bestandteil der DNA von BGPartner. Die Schulung von Verhandlungsfähigkeiten führt nicht nur "in real life" zu besseren Ergebnissen, sondern ist für Studierende auch für ihre zukünftigen Karrieren als erfolgreiche Anwältinnen und Anwälte von grosser Relevanz.

Neben dem offiziellen Vis Moot Court Trial Round bietet BGPartner deshalb eine zusätzliche Trainingsrunde an, bei welcher die Teams ihre Verhandlungsfähigkeiten ausbauen können. Sie profitieren dabei direkt von den Inputs unserer Verhandlungsexperten:innen.

Wir freuen uns auf euch!


Beförderungen

10. Januar 2024

BGPartner gratuliert Victoria Marty zu ihrer Beförderung zur Senior Associate I und Thomas Gysin zu seiner Beförderung zum Senior Associate II.

Beide sind seit mehreren Jahren fester Bestandteil des BGPartner-Teams und haben wesentlich zum Gesamterfolg unserer Kanzlei beigetragen. Wir sind stolz darauf, gemeinsam mit unseren Mitarbeitern zu wachsen.

Weitere Informationen über unser gesamtes Team finden Sie hier.


Neueintritte

03. Januar 2024

BGPartner freut sich, Natascha Figoutz (Juristin im Zürcher Büro) und Ramon Lochmatter (Substitut im Berner Büro) per 3. Januar 2024 willkommen zu heissen. Weitere Informationen zu unserem gesamten Team finden Sie hier.