Update SchKG-Revision
23. Januar 2019
Per 01.01.2019 ist eine neue Bestimmung in Kraft getreten, die Schuldner vor sog. ungerechtfertigten Betreibungen schützen soll. Bei der Neuerung handelt es sich u.a. um die Einschränkung des Einsichtsrechts Dritter in Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG).
Hierzu verfasste Rechtsanwältin Fabiola Anthamatten einen Artikel zur allgemeinen Information.
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