Revision Datenschutzgesetz 2023

28. Februar 2023

Noch ein halbes Jahr bis zum Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes per 1. September 2023. Verfügen Sie über eine aktuelle Datenschutzerklärung? Wissen Sie, wie ein Auskunftsbegehren zu beantworten ist? Haben Sie Dienstleistungen an Drittunternehmen ausgelagert, die Personendaten in Ihrem Auftrag bearbeiten? Haben Sie einen Prozess für die Meldung von Verletzungen der Datensicherheit (wie z.B. bei Verlust, Löschung oder Veränderung von Personendaten durch Hackerangriffe etc.) definiert?
 
Bereiten Sie sich auf die neuen Anforderungen vor. Unsere Datenschutzexpertin RAin Fabiola Weilenmann berät und unterstützt Sie gerne zusammen mit dem gesamten BGPartner-Team bei der Umsetzung der neuen Anforderungen.