Das neue Transparenzgesetz: Kurze Fristen für ein Register, das viele Schweizer Gesellschaften noch nicht auf dem Radar haben.
25. Juni 2026
Per 1. Oktober 2026 tritt das neue Transparenzgesetz (TJPG) in Kraft. Es führt ein zentrales Transparenzregister ein und verpflichtet zahlreiche Schweizer Gesellschaften zur Meldung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen. Damit verbunden sind neue Pflichten auf allen Ebenen: für Gesellschaften, Anteilsinhaberinnen und -inhaber sowie wirtschaftlich berechtigte Personen selbst. Die Übergangsfristen sind knapp, die Sanktionen spürbar.
In unserem kostenlosen Lunch-Webinar zeigen wir Ihnen, wen das Gesetz betrifft, welche Pflichten entstehen und wie Sie sich bereits heute darauf vorbereiten können.
Die Webinare finden am 6. und 8. Juli sowie am 17. und 19. August 2026 statt, jeweils von 12.15 bis 13.00 Uhr via Microsoft Teams.
➡️ Weitere Informationen und Anmeldung: Veranstaltungen - BGPartner
➡️ Merkblatt zum Transparenzgesetz: Merkblatt herunterladen
Haben Sie Fragen in der Zwischenzeit? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung.