Die Anwaltskanzlei Bader ▪ Gnehm & Partner wurde von der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG neu als ‚sachkundige Vertreterin‘ im Produktbereich Aktien anerkannt.

01. August 2010

Damit ist Bader ▪ Gnehm & Partner berechtigt, Emittenten bei Kotierungsvorhaben (wie z.B. IPO‘s oder Kapitalerhöhungen) gegenüber der SIX Swiss Exchange zu vertreten. Die Anerkennung wurde uns aufgrund unserer fundierten Kenntnisse im Schweizer Aktien- und Börsenrecht erteilt.